Erstellung von Schallimmissionsprognosen
Prognosen für Industrie, Gewerbe und den Veranstaltungsbereich. Lärmminderungsplanung.
Erstellung von Schallimmissionsprognosen
- Für die Aufstellung von Bebauungsplänen (B-Plan Verfahren)
- Bauleitplanung
- Planung von Verkehrswegen
- Lärmsanierung
- Genehmigungsverfahren für einzelne Anlagen – dafür Ermittlung der zu erwartenden Schallimmissionen auf rechnerischem Wege
- Lärmkontingentierung für Gewerbe- oder Industriegebiete
Kunden und Auftraggeber
- Industrie
- Generalunternehmer, Bauträger
- Architekten
- Öffentliche Auftraggeber (Hochbauamt, Staatliches Baumanagement)
- private Investoren
Schallimmissionsprognosen im Detail
In der Bauleitplanung, der Planung von Verkehrswegen und im Genehmigungsverfahren für einzelne Anlagen wird die Ermittlung der zu erwartenden Schallimmissionen rechnerisch durchgeführt. In geplanten Gewerbe- oder Industriegebieten werden im Rahmen einer Lärmkontingentierung festgelegt, welche Schallenergie jede
Einheit erzeugen darf, ohne dass insgesamt die geltenden Immissionsrichtwerte überschritten werden. Auch für einzelne Anlagen ist unter Umständen die Einhaltung der Imissions-
richtwerte schon in der Planungsphase rechnerisch sicherzustellen, wenn eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte möglich ist.
Beispiel für eine Immissionsrasterkarte als Ergebnis einer Immissionsprognose
Der Klick aufs Bild zeigt eine detaillierte PDF-Datei.
Legende zur Immissionsrasterkarte
Jede Farbe repräsentiert einen Pegelbereich
Für wen sind Prognoserechnungen erforderlich?
Bauherrn und Architekten gewerblicher Anlagen (auch nicht genehmigungsbedürftige im Sinne der 4. BImSchV), die einen Nachweis zu Einhaltung der Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm benötigen.
Gemeinden und Kommunen, die eine zuverlässige Voraussage über die zu erwartenden Schallimmissionen im Rahmen der städtebaulichen Planung nach DIN 18005 sicherstellen wollen.
Was kann unser Kunde erwarten?
Schallimmissionsprognosen werden durch speziell hierfür ausgebildetes Personal mit Hilfe modernster Software durchgeführt. Wir erstellen für Sie Gutachten mit einer präzisen Dokumentation auf Basis der aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungslage. Das Ergebnis der Prognose ist auf farbigen Immissionsrasterkarten übersichtlich und verständlich dargestellt. Für eine Minderung der Schallimmissionen können entsprechende Schallschutzmaßnahmen im Rahmen einer Prognose schon in der Planungsphase Berücksichtigung finden. Bereits im Vorfeld ist so eine große Planungssicherheit und damit eine Kostenminimierung für erforderliche Schallschutzmaßnahmen sichergestellt.