Messung von Schallimmissionen und -Emissionen
Als amtlich bekanntgegebene Messstelle nach §§ 26, 29b des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) bieten wir die folgenden Leistungen im Bereich Schallimmissionsschutz an:
- Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018
- Ermittlung von Geräuschen, Gruppe V
Immissions- und Schallpegelmessung bei…
- Gewerbebetrieben
- Freizeit- und Sportanlagen
- Straßenverkehr, Straßenlärm
- Fluglärm, Flugverkehr
- Windkraftanlagen
- Openair-Veranstaltungen, Events, Diskotheken (Nachbarschaftsschutz, Publikumsschutz DIN 15905 Teil 5)
- Einpegelung von Musikanlagen in Diskotheken u.ä. (Publikumsschutz, Arbeitsschutz, Immissionsschutz), Installation von Limiter, Pegellogger, Verplombung
Problemstellungen im Schallimmissionsschutz
- Nachbarschaftsschutz
- Prüfung der Richtwert nach TA-Lärm
- Messung an Windkraftanlagen
- Arbeitsschutz BGV C1, Publikumsschutz für Veranstaltungen aller Art (EN 15905-5)
- Bestimmung der Schallemission
- Messung von Schallleistungspegeln (Schall-Leistungspegel)
- Abstrahlung von Industriebauten
- Aufnahme von Eingangsdaten für Schallimmissionsprognosen
Schallimmissions- und Emissionsmessungen
- Überwachte Messungen (parallel mit mehreren parallelen Messpunkten „bemannte“ Messungen, Klasse 1 Geräte nach IEC 61672) – mit oder ohne zusätzlicher Tonaufzeichnung
- Orientierende Messung oder § 26-Messung mit geeichter Messtechnik
- Dauermessungen – mit wetterfesten Mikrofonen (ereignisgesteuerte parallel Tonaufzeichnung, hochauflösender 100ms Pegellogger, Ereigniszählung auch geeignet für Fluglärm, Breitband, A-bewertete C-bewertete und terzbreite Messungen)
- Umfangreiche Protokollierung
- Breitband und Terzmessungen
Spezielle Messaufgaben – Dauermessungen
Spezielle Aufgabenstellungen erfordern eine Langzeitaufzeichnung von Schallpegelverläufen. Damit kommen spezielle Messaufgaben wie zum Beispiel Schallpegeldauermessungen zum Einsatz.
Schallimmissionsmessungen als Dauermessung
Neben den Standardaufgaben der Schallpegelmessung mit Handschallpegelmessgeräten (Immissionsmessungen und Emissionsmessungen) bieten wir besondere Dienstleistung und Technik zur Vermietung an – für die unbeaufsichtigte Dauermessung von Schallereignissen.
- Für die Langzeitüberwachung (Arbeitsschutz, Baulärm, Fluglärm, Rennstrecken)
- Für Ereigniszählung (Zählung von Straßenverkehr z.B. nachts, Zählung von Zug- und Flugbewegungen)
- Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Vermietung der erforderlichen Messtechnik inklusive Auswertung der Messdaten sowie grafische Darstellung der Ergebnisse – und – auf Wunsch: Komplette Gutachten abgestimmt auf die Aufgabenstellung.
- Für eine gezielte Quellenanalyse (Ermittlung statistischer Kenngrößen für die Lärmbeurteilung und Zuordnung)
- Klasse 1 Messgeräte – fernüberwachbar – wetterfest – USV-versorgt – automatische Mikrofonkalibrierung – automatische Messbereichsumschaltung
- Kosten? – Rufen Sie uns unverbindlich an: Herr Oehlerking und Herr Schmitt beraten Sie, gern auch per E-Mail
(+49 5136 – 87 86 20 – 0, s.schmitt@amt-ig.de)
Erschütterungsmessungen
Seit geraumer Zeit führen wir für Sie auch Erschütterungsmessungen nach DIN 4150 und in Anlehnung an die Verkehrslärmschutzverordnung durch:
- DIN 4150-2: Einwirkungen auf Menschen im Gebäude
- DIN 4150-3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen
Wir erarbeiten eine Prognose der zu erwartenden Erschütterungen für Ihren Betrieb/Neubau/Umbau zur Reduzierung des Erschütterungseintrages. Erschütterungsmessungen mit besonderen Vorgaben an Bauwerken/Objekten z.B. durch Rammarbeiten führen wir gerne durch (Messung und Auswertung).
Wir bieten Kurzzeitmessungen oder Überwachungsmessungen über einen längeren Zeitraum an.